Nachversicherung – Möglichkeiten zur Erhöhung der versicherten BU-Rente

Auf Regelungen für die Nachversicherung achten

Insbesondere junge Menschen vor oder zu Beginn ihrer Berufskarriere können die BU-Rente häufig noch nicht in einer, für das ganze Berufsleben ausreichenden Höhe abschließen. Dann ist es wichtig, dass dies später korrigiert werden kann. Hierzu bieten die meisten BU-Versicherer eine sogenannte Nachversicherungsgarantie zu bestimmten Anlässen (wie z.B.: Hochzeit, Geburt eines Kindes, Gehaltssprung, Immobilienerwerb usw.) an. Die Erhöhung der versicherten BU-Rente muss dann innerhalb fester Fristen nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses beantragt werden.

Einige Versicherer bieten zusätzlich auch eine anlassunabhängige Nachversicherung. Dann kann die BU-Rente auch ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses – aber trotzdem nur innerhalb bestimmter Fristen (z.B. innerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsabschluss) oder nur zu bestimmten Zeitpunkten (z.B. zu Beginn des 6. Versicherungsjahres) – erhöht werden.

Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Die meisten Versicherer bieten die Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung an. Dadurch muss der Versicherte keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse wegen einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands befürchten. Wenn ein Versicherer aber nur auf die erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, so kann er die Erhöhung und auch den hierfür erhobenen Beitrag aber trotzdem noch vom aktuellen Berufs- und Freizeitrisiko abhängig machen.

Das heißt, für einen ursprünglich versicherten:

  • Studenten, der nun häufig auch im Ausland tätig ist,
  • Schüler, der inzwischen einen handwerklichen Beruf ausübt oder
  • Auszubildenden, der inzwischen ein risikobehaftetes Hobby (Flugsport, Kampfsport, Motorsport, Wassersport usw.) betreibt
kann die Nachversicherung durchaus noch teuer oder gar unmöglich werden. Wenn Ihnen also eine spätere Erhöhung der versicherten BU-Rente wichtig ist, sollten Sie die Regelungen zur Nachversicherung sehr genau prüfen.

Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung

Erst wenn der Versicherer nicht nur auf die erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch auf eine erneute Prüfung des Berufs- und Freizeitrisikos verzichtet, ist der Versicherte vor unvorhersehbaren Überraschungen sicher. Deswegen sollten insbesondere Schüler, Auszubildende und Studenten auf eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung achten. Denn für diese Personen ist die versicherbare BU-Rente meist begrenzt, so dass sie auf eine spätere Nachversicherung angewiesen sind.

Eine Nachversicherung ist wie ein Neuabschluss ohne Gesundheits- bzw. Risikoprüfung

Stellen Sie sich die Nachversicherung wie einen Neuabschluss einer zweiten BU-Versicherung mit gleicher Versicherungsdauer vor – nur, dass eben auf eine erneute Gesundheits- bzw. Risikoprüfung verzichtet wird. Dann erkennen Sie auch, dass bei der Ermittlung des zusätzlichen Beitrags für die erhöhte BU-Rente trotzdem das aktuelle Alter der versicherten Person berücksichtigt wird. Und Sie wissen ja – je später man seinen BU-Schutz vereinbart, desto höher wird der Beitrag. Deswegen sollte man auch die Nachversicherung nicht unnötig hinausschieben und auf die Einhaltung eventueller Fristen achten.