Berufsunfähigkeitsversicherung: Studenten benötigen dauerhaft günstigen Schutz

Ein Student hat noch keinen echten Beruf, aber ...

Studenten im Studium

überzeugende Gründe, frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen:

  • Ein Student hätte selbst im Falle einer vollständigen Erwerbsminderung durch Krankheit oder Unfall in der Regel keinerlei Ansprüche auf die – ohnehin viel zu geringe – gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil er die versicherungstechnischen Voraussetzungen (Wartezeit und Pflichtbeitragsjahre) noch nicht erfüllen kann.
  • In jungen Jahren hat man meist den besten Gesundheitszustand und damit die besten Möglichkeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu bekommen. Haben sich erst einmal gesundheitliche Beschwerden eingestellt, kann dies schwierig bis unmöglich werden. Und Studenten sind in ihrem Studienalltag allen möglichen Gefahren ausgesetzt. Eine vom AOK-Bundesverband in Auftrag gegebene Studie hat gezeigt, dass Studierende in Deutschland sogar überdurchschnittlich gestresst sind. Aber Erkrankungen der Psyche sind inzwischen Hauptursache einer Berufsunfähigkeit. Entsprechend kritisch sehen es die BU-Versicherer, wenn ein Antragsteller diesbezüglich schon beraten oder behandelt wurde. Deshalb ist es erforderlich, sich noch vor Eintritt risikorelevanter Erkrankungen abzusichern.
  • Wie bereits auf der Startseite gezeigt, ist der monatliche Beitrag bei niedrigerem Eintrittsalter günstiger.
  • Und es gibt genügend Versicherer, die auch schon Studenten einen vollwertigen und umfassenden BU-Schutz zu fairen Konditionen bieten.

Ungünstige Studentenklauseln können den BU-Schutz gefährden!

Ein Student übt noch keinen echten Beruf aus. Wer also vollwertigen Schutz auch während der Studienzeit wünscht, sollte anhand der Versicherungsbedingungen genau prüfen, welche Tätigkeit in dieser Zeit als versichert gilt. Doch auch ein berufsunfähig gewordener Student, der sein Studium aufgeben musste, wird nicht sein ganzes Leben untätig bleiben wollen. Ob und wie viel er neben seiner Berufsunfähigkeitsrente noch hinzuverdienen darf, hängt entscheidend davon ab, welche Lebensstellung (soziale Wertschätzung und Einkommen) der BU-Versicherer im Rahmen der konkreten Verweisung heranzieht.

Dies wird in der so genannten Studentenklausel geregelt. Im Wesentlichen gibt es diese in 3 Varianten. Bedenken Sie bei der Bewertung der Klauseln immer, dass ein Student meist keinen Berufsabschluss und auch kein bzw. nur ein geringes Einkommen hat. Dadurch ist seine Lebensstellung deutlich geringer, als die Lebensstellung eines berufstätigen Akademikers.

Studentenklausel – Variante 1:

Bei hauptberuflich tätigen Studenten wird während des Studiums für die Feststellung der Berufsunfähigkeit als ausgeübter Beruf das Mindestanforderungsprofil der Berufe zugrunde gelegt, für die der Studienabschluss im belegten Studienfach typischerweise Voraussetzung ist.

PluspunkteVorteil:

  • Nimmt der berufsunfähig gewordene Student eine neue Berufstätigkeit auf, kann der Versicherer die BU-Rente nur dann verweigern, wenn diese neue Tätigkeit der Lebensstellung des zugrunde gelegten Berufs bzw. dessen Mindestanforderungsprofil entspricht.

PluspunkteNachteile:

  • Auf Grund der schwammigen Formulierung des versicherten Berufs kann es im Leistungsfall zu unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Mindestanforderungsprofils und damit zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.
  • Was hilft es dem Betroffenen, wenn er mit seinen gesundheitlichen Beschwerden zwar den versicherten Beruf ausüben könnte – aber das hierfür erforderliche Studium nicht beenden kann?

Studentenklausel – Variante 2:

Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, ihr zuletzt betriebenes Studium (z.B. an einer Universität oder Fachhochschule) – so wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben und sie in dieser Zeit auch keine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit konkret ausübt.

PluspunkteVorteil:

  • Während der Studienzeit gilt exakt die Tätigkeit im zuletzt betriebenen Studium als versichert.

PluspunkteNachteil:

  • Nimmt der berufsunfähig gewordene Student eine neue Berufstätigkeit auf, kann der Versicherer die BU-Rente verweigern, wenn diese neue Tätigkeit der Lebensstellung eines Studenten entspricht (konkrete Verweisung). Da Studenten i.d.R. aber noch keine allzu hohe Lebensstellung erreicht haben, fällt dem Versicherer eine konkrete Verweisung auf einen Beruf mit geringer Bezahlung und geringem Ansehen relativ leicht.

Studentenklausel – Variante 3 (empfehlenswerte Variante):

Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise seit sechs Monaten außerstande war, das Studium weiter zu betreiben, so wie es zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat.
 
Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit konkret aufnimmt. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit der Lebensstellung der versicherten Person entspricht, die vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bestanden hat. Die Lebensstellung ergibt sich aus der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird.

PluspunkteVorteile:

  • Während der Studienzeit gilt exakt die Tätigkeit im zuletzt betriebenen Studium als versichert.
  • Nimmt der berufsunfähig gewordene Student eine neue Berufstätigkeit auf, kann der Versicherer die BU-Rente nur verweigern, wenn diese neue Tätigkeit der Lebensstellung entspricht, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird.

PluspunkteNachteil:

  • Eine solche Klausel wird nur von wenigen BU-Versicherern und meist auch nur für Studenten angeboten, die sich bereits in der zweiten Hälfte der gesetzlich vorgesehenen bzw. im Durchschnitt üblichen Studienzeit befinden.

Welche Fallstricke gibt es noch?

Versicherer können nicht wissen, welchen Beruf ein Student später ausüben wird. Mancher bricht sein Studium ab und erlernt ein Handwerk. Ein anderer übt nach erfolgreichem Abschluss einen vielleicht nicht ganz ungefährlichen Beruf im In- oder Ausland aus.

Aber wer Studenten eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet, der sollte diese Risiken kalkulieren können. Einige Versicherer können bzw. wollen dies offenbar nicht und ziehen dem Versicherten damit Fallstricke. Vermeiden Sie deshalb Tarife mit folgenden Mängeln:

  • Manche BU-Versicherer reduzieren den Versicherungsschutz während der Studienzeit bzw. in der ersten Hälfte der Studienzeit auf eine Erwerbsunfähigkeit oder verzichten nicht auf die abstrakte Verweisung. Dadurch könnte dann beispielsweise ein berufsunfähig gewordener Lehramt-Student problemlos auf ein gesundheitlich noch ausübbares Germanistikstudium verwiesen werden, obwohl dies gar nicht seinen Interessen entspricht.
  • Bei anderen Versicherern muss der Abbruch des Studiums nachgemeldet werden, um eine neue Berufsklasseneinstufung und Beitragsberechnung vorzunehmen. Dies kann für den Versicherten teuer bis unbezahlbar werden.
  • Und es gibt Tarife, bei denen ein Student keine bzw. nur eine sehr begrenzte Beitragsdynamik vereinbaren kann. Aber was nützt dem späteren Akademiker eine langlaufende Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der die BU-Rente nicht dem Kaufkraftverlust durch die jährliche Inflation angepasst werden kann? Bei einer angenommen jährlichen Inflation von 2% entsprechen 1.000€ in 30 Jahren einer heutigen Kaufkraft von 550 €.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss auch nach dem Studium optimal schützen.

Natürlich ist ein zuverlässiger Schutz während der Studienzeit wichtig. Doch mindestens genau so wichtig ist ein passender BU-Schutz für die Zeit danach – zumal die statistische Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter steigt. Deshalb ist nicht nur der Wortlaut der Studentenklausel wichtig, sondern auch der Inhalt der allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wer später einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen will, sollte auch auf eine verbraucherfreundliche Umorganisationsklausel achten.

Die meisten Versicherer begrenzen bei Studenten die versicherbare Berufsunfähigkeitsrente. Wenn Sie jetzt noch keinen ausreichend hohen Versicherungsschutz abschließen können oder wollen, dann achten Sie zumindest auf gute Möglichkeiten einer späteren Nachversicherung. Eine Erhöhung der versicherten BU-Rente zu bestimmten Anlässen ist bei nahezu allen BU-Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Wer jedoch die Aufnahme eines risikoreicheren Berufs oder eines solchen Hobbys nicht ausschließen kann, sollte besser auf eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung achten.

Es ist nicht einfach, die optimale Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Studenten zu finden. – Aber wir beraten Sie gern.