Ein frühzeitiger Abschluss als Schüler oder Azubi kann dauerhaft niedrige Beiträge sichern.
trotzdem ist für ihn der frühzeitige Abschluss einer passenden BU-Versicherung sinnvoll, denn:
Wer jedoch einen handwerklichen oder körperlich bzw. psychisch anstrengenden Beruf erlernen will, sollte sich besser noch als Schüler versichern.
Ein 16-jähriger
Bankkaufmann-Azubi
zahlt monatlich
28,38 €
Swiss Life (04/2017)
BU-Rente: 1.000 €
V.-Dauer: 49 Jahre
mtl. Beitrag: 28,38 €
Ein 16-jähriger
Schüler (Realschule)
zahlt monatlich
41,50 €
LV1871 (04/2017)
BU-Rente: 1.000 €
V.-Dauer: 49 Jahre
mtl. Beitrag: 41,50 €
Ein 16-jähriger
Krankenpfleger-Azubi
zahlt monatlich
61,71 €
Swiss Life (04/2017)
BU-Rente: 1.000 €
V.-Dauer: 49 Jahre
mtl. Beitrag: 61,71 €
Ein 16-jähriger
Maurer-Azubi
zahlt monatlich
91,44 €
Alte Leipziger (04/2017)
BU-Rente: 1.000 €
V.-Dauer: 49 Jahre
mtl. Beitrag: 91,44 €
Weitere Beispiele für andere Ausbildungsberufe oder mit anderen BU-Renten können Sie mit unserem Vergleich gern selbst berechnen.
Doch bei einem Vergleich sollte man nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf gute Versicherungsbedingungen achten. Und diese sollten möglichst auch schon während der Ausbildungszeit gelten.
Zur Verdeutlichung des Problems schauen wir uns folgendes Beispiel einer Azubi-Klausel etwas genauer an:
Bei Auszubildenden während der Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande sein wird, seine zuletzt betriebene Ausbildung fortzusetzen, und auch keine andere berufliche oder schulische Ausbildung absolviert, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, sowie keine berufliche Tätigkeit ausübt, die seiner Ausbildung und Erfahrung sowie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.
Auf den ersten Blick sieht diese Klausel doch recht positiv aus, denn wir finden den Verzicht auf abstrakte Verweisung und auch den verkürzten Prognosezeitraum. Aber lassen wir uns nicht blenden und betrachten diese Klausel etwas genauer. Entsprechend der Klausel endet also die Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden, sobald
Das Problem: Seine bisherige Lebensstellung ist noch extrem niedrig. Er hat keine abgeschlossene Berufsausbildung, hatte nur eine geringe Ausbildungsvergütung und genießt auch keine hohe Wertschätzung. Sobald der Versicherte eine ungelernte und schlecht bezahlte Tätigkeit aufnimmt, wäre der Versicherer mit der oben aufgeführten Azubi-Klausel leistungsfrei. Ihr fehlt nämlich der Satz:
Die Lebensstellung bei Auszubildenden ergibt sich aus der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung erreicht wird.
Erst durch diese Ergänzung wird vermieden, dass der Betroffene auf eine zwar ausgeübte – aber ungelernte und deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden kann. Wer also auch während der Ausbildungszeit möglichst umfassenden Versicherungsschutz wünscht, sollte zusätzlich zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen prüfen, welche Lebensstellung für einen Auszubildenden herangezogen wird. Leider gilt die Besserstellung meist nur für Azubis, die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen oder im Durchschnitt üblichen Ausbildungszeit absolviert haben.
Die Höhe der versicherbaren BU-Rente wird meist vom Versicherer begrenzt. Mancher Azubi kann oder will sich aber auch aus finanziellen Gründen noch nicht in der eigentlich erforderlichen Höhe absichern. Achten Sie deshalb
Wenn Sie eine spätere selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit anstreben, sollten Sie auch auf eine akzeptable Umorganisationsklausel achten.
Bei der Auswahl einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viel zu beachten. – Wir beraten Sie gern.