Auch für Azubis ist eine BU-Versicherung sinnvoll

Ein Auszubildender hat noch keinen Beruf und nur ein geringes Einkommen, ...

Jugendliche in der Ausbildung

trotzdem ist für ihn der frühzeitige Abschluss einer passenden BU-Versicherung sinnvoll, denn:

  • Im ersten Ausbildungsjahr leistet die gesetzliche Rentenversicherung nur bei Erwerbsminderung durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheit.
  • Erst ab dem zweiten Pflichtbeitragsjahr gilt der gesetzliche Versicherungsschutz auch bei Erwerbsminderung infolge Freizeitunfälle und Krankheiten. Allerdings fällt die Erwerbsminderungsrente niedrig aus, den für die Berechnung deren Höhe werden nur 75% des Durchschnittseinkommen aller Versicherten zugrunde gelegt.
  • Als Auszubildender ist man meist noch jung und gesund – und hat damit die besten Voraussetzungen, eine private BU-Versicherung zu normalen Konditionen zu bekommen. Bei bereits erlittenen Vorerkrankungen ist dies häufig nur mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen möglich.
  • Und es gibt genügend BU-Versicherer, die zumindest Auszubildenden in kaufmännisch oder verwaltenden Berufen einen vollwertigen Schutz zu fairen Konditionen bieten.

Wer jedoch einen handwerklichen oder körperlich bzw. psychisch anstrengenden Beruf erlernen will, sollte sich besser noch als Schüler versichern.

Ein 16-jähriger

Bankkaufmann-Azubi

zahlt monatlich

28,38 €

Swiss Life (04/2017)

BU-Rente: 1.000 €

V.-Dauer: 49 Jahre

mtl. Beitrag: 28,38 €

Ein 16-jähriger

Schüler (Realschule)

zahlt monatlich

41,50 €

LV1871 (04/2017)

BU-Rente: 1.000 €

V.-Dauer: 49 Jahre

mtl. Beitrag: 41,50 €

Ein 16-jähriger

Krankenpfleger-Azubi

zahlt monatlich

61,71 €

Swiss Life (04/2017)

BU-Rente: 1.000 €

V.-Dauer: 49 Jahre

mtl. Beitrag: 61,71 €

Ein 16-jähriger

Maurer-Azubi

zahlt monatlich

91,44 €

Alte Leipziger (04/2017)

BU-Rente: 1.000 €

V.-Dauer: 49 Jahre

mtl. Beitrag: 91,44 €

Weitere Beispiele für andere Ausbildungsberufe oder mit anderen BU-Renten können Sie mit unserem Vergleich gern selbst berechnen.

Gute Versicherungsbedingungen sind entscheidend

Doch bei einem Vergleich sollte man nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf gute Versicherungsbedingungen achten. Und diese sollten möglichst auch schon während der Ausbildungszeit gelten.

Zur Verdeutlichung des Problems schauen wir uns folgendes Beispiel einer Azubi-Klausel etwas genauer an:

Bei Auszubildenden während der Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande sein wird, seine zuletzt betriebene Ausbildung fortzusetzen, und auch keine andere berufliche oder schulische Ausbildung absolviert, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, sowie keine berufliche Tätigkeit ausübt, die seiner Ausbildung und Erfahrung sowie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.

Auf den ersten Blick sieht diese Klausel doch recht positiv aus, denn wir finden den Verzicht auf abstrakte Verweisung und auch den verkürzten Prognosezeitraum. Aber lassen wir uns nicht blenden und betrachten diese Klausel etwas genauer. Entsprechend der Klausel endet also die Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden, sobald

  • er eine andere berufliche oder schulische Ausbildung absolviert, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht oder
  • er eine berufliche Tätigkeit ausübt, die seiner Ausbildung und Erfahrung sowie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Das Problem: Seine bisherige Lebensstellung ist noch extrem niedrig. Er hat keine abgeschlossene Berufsausbildung, hatte nur eine geringe Ausbildungsvergütung und genießt auch keine hohe Wertschätzung. Sobald der Versicherte eine ungelernte und schlecht bezahlte Tätigkeit aufnimmt, wäre der Versicherer mit der oben aufgeführten Azubi-Klausel leistungsfrei. Ihr fehlt nämlich der Satz:

Die Lebensstellung bei Auszubildenden ergibt sich aus der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung erreicht wird.

Erst durch diese Ergänzung wird vermieden, dass der Betroffene auf eine zwar ausgeübte – aber ungelernte und deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden kann. Wer also auch während der Ausbildungszeit möglichst umfassenden Versicherungsschutz wünscht, sollte zusätzlich zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen prüfen, welche Lebensstellung für einen Auszubildenden herangezogen wird. Leider gilt die Besserstellung meist nur für Azubis, die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen oder im Durchschnitt üblichen Ausbildungszeit absolviert haben.

Weitere Tipps

Die Höhe der versicherbaren BU-Rente wird meist vom Versicherer begrenzt. Mancher Azubi kann oder will sich aber auch aus finanziellen Gründen noch nicht in der eigentlich erforderlichen Höhe absichern. Achten Sie deshalb

  • auf eine gute Nachversicherungsgarantie, damit Sie die versicherte BU-Rente nach Beendigung der Ausbildung zumindest ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können und
  • auf die Möglichkeit einer Beitragsdynamik, damit Sie die versicherte BU-Rente der jährlich um den Kaufkraftverlust durch die schleichende Inflation anpassen können.

Wenn Sie eine spätere selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit anstreben, sollten Sie auch auf eine akzeptable Umorganisationsklausel achten.

Bei der Auswahl einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viel zu beachten. – Wir beraten Sie gern.